Glossar

Glossar A–Z

Die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Kapitalanlageimmobilien – kompakt und verständlich erklärt.

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A
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Steuerliche Abschreibung auf den Gebäudewert einer Immobilie. Bei Bestandsimmobilien (Baujahr vor 1925: 2,5 %, danach: 2 % p.a.), bei Neubauten 3 % p.a. und bei Denkmalimmobilien bis zu 9 % p.a. in den ersten 8 Jahren. Die AfA reduziert das zu versteuernde Einkommen und ist einer der zentralen Steuervorteile bei Kapitalanlageimmobilien.
Annuität
Die gleichbleibende monatliche oder jährliche Rate, mit der ein Darlehen zurückgezahlt wird. Sie setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Im Zeitverlauf steigt der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt.
Anschaffungskosten
Gesamtkosten beim Immobilienkauf: Kaufpreis plus Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler). Nur der Gebäudeanteil (nicht der Grundstücksanteil) ist AfA-fähig.
B
Bodenrichtwert
Amtlich festgestellter Durchschnittswert des Bodens pro Quadratmeter für ein bestimmtes Gebiet. Wird von Gutachterausschüssen ermittelt und dient als Referenz für die Wertermittlung.
Bruttomietrendite
Verhältnis der Jahreskaltmiete zum Kaufpreis (ohne Nebenkosten). Formel: Jahreskaltmiete ÷ Kaufpreis × 100. Gibt einen ersten Orientierungswert, berücksichtigt aber keine laufenden Kosten.
C
Cashflow
Der monatliche Überschuss oder Fehlbetrag nach Abzug aller Kosten (Rate, Hausgeld, Rücklagen) von den Mieteinnahmen. Ein positiver Cashflow bedeutet, die Immobilie finanziert sich selbst und bringt monatlich Geld ein.
D
Denkmalimmobilie
Immobilie unter Denkmalschutz. Bietet besondere steuerliche Vorteile: Sanierungskosten können Eigennutzer mit 9 % p.a. über 10 Jahre abschreiben, Kapitalanleger mit 9 % p.a. in den ersten 8 Jahren und 7 % in den folgenden 4 Jahren.
Darlehen (Annuitätendarlehen)
Die häufigste Finanzierungsform: monatlich gleichbleibende Rate aus Tilgung und Zinsen über eine festgelegte Laufzeit. Nach Ablauf der Zinsbindung wird eine Anschlussfinanzierung vereinbart.
E
Eigenkapital
Der Anteil am Kaufpreis, den du ohne Kredit einbringst. Bei Kapitalanlageimmobilien ist eine Vollfinanzierung möglich, wenn Bonität und Einkommen stimmen. Üblich sind 10–20 % Eigenkapital zur Deckung der Kaufnebenkosten.
Eigenbedarfskündigung
Kündigung eines Mietverhältnisses, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt. Gesetzliche Kündigungsfristen (3–9 Monate) sind einzuhalten. Bei Kapitalanlagen ist dies selten relevant.
F
Finanzierungskosten
Alle Kosten der Immobilienfinanzierung: Darlehenszinsen, Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen. Als Werbungskosten bei vermieteten Objekten vollständig steuerlich absetzbar.
Finanzierungsrate
Die monatliche Zahlung an die Bank (Annuität). Bei gut strukturierten Kapitalanlageimmobilien wird die Rate zu einem großen Teil durch die Mieteinnahmen gedeckt.
G
Grunderwerbsteuer
Einmalige Steuer beim Immobilienkauf. Variiert je nach Bundesland: In NRW (Düsseldorf) 6,5 % auf den Kaufpreis. Gehört zu den Kaufnebenkosten und ist nicht finanzierbar über das Bankdarlehen.
Grundbuch
Amtliches Register, das alle Eigentumsverhältnisse und Belastungen (z. B. Grundschulden) einer Immobilie dokumentiert. Eigentümer wird man erst mit Eintragung im Grundbuch.
H
Hausgeld
Monatlicher Beitrag des Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft. Umfasst Betriebskosten, Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage. Der Anteil, der nicht auf den Mieter umgelegt werden kann, ist als Werbungskosten absetzbar.
I
Instandhaltungsrücklage
Teil des Hausgeldes, der für zukünftige Reparaturen und Sanierungen des Gemeinschaftseigentums angespart wird. Als Kapitalanleger ist die Zuführung zur Rücklage steuerlich nicht sofort abzugsfähig – erst bei tatsächlicher Verwendung.
K
Kapitalanlageimmobilie
Eine Immobilie, die nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird, um Mieteinnahmen zu erzielen und Vermögen aufzubauen. Verbindet Sachwert, Mietrendite, Wertsteigerung und steuerliche Vorteile.
Kaufnebenkosten
Zusätzliche Kosten beim Erwerb: Grunderwerbsteuer (NRW: 6,5 %), Notar und Grundbuch (ca. 1,5–2 %), ggf. Maklerprovision. In NRW insgesamt ca. 8–10 % des Kaufpreises.
KfW-Förderung
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, z. B. für energetische Sanierung (BEG) oder Neubau (Klimafreundlicher Neubau). Ermöglichen günstige Zinsen und Tilgungszuschüsse.
L
Leerstandsrisiko
Das Risiko, dass eine Wohnung zeitweise nicht vermietet ist und keine Mieteinnahmen fließen. In gefragten Lagen wie Düsseldorf ist das Leerstandsrisiko gering. Bei der Kalkulation sollte dennoch ein Mietausfall von ca. 5 % eingeplant werden.
M
Mietrendite (Netto)
Verhältnis der Jahreskaltmiete abzüglich aller nicht umlegbaren Kosten (Hausgeld-Anteil, Rücklagen, Verwaltung) zum Gesamtkaufpreis inkl. Nebenkosten. Realistischerer Wert als die Bruttomietrendite.
Mietpreisbremse
Gesetzliche Regelung in angespannten Wohnungsmärkten: Bei Neuvermietung darf die Miete max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten (Erstbezug nach 1.10.2014) und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.
N
Neubauimmobilie
Erstbezugswohnung oder Neubauprojekt. Vorteile: 3 % AfA p.a., moderne Energiestandards, geringere Instandhaltungskosten in den ersten Jahren, häufig 10 Jahre Gewährleistung vom Bauträger.
Notarkosten
Gesetzlich geregelte Gebühren für den Kaufvertrag und die Grundbucheintragung. In Deutschland übernimmt der Käufer diese Kosten, ca. 1,5–2 % des Kaufpreises.
O
Off-Market-Immobilie
Objekt, das nicht öffentlich auf Immobilienportalen inseriert wird, sondern exklusiv über Netzwerke und Vertriebe vermarktet wird. Vorteile: kein Bieterwettbewerb, oft attraktivere Konditionen, geprüfte Objekte vor Marktstart. Alle Objekte von immobiliefürdich sind Off-Market.
R
Rendite
Gesamtertrag einer Investition in Relation zum eingesetzten Kapital. Bei Immobilien setzt sich die Gesamtrendite aus Mietrendite + Wertsteigerung zusammen. Nicht zu verwechseln mit der reinen Mietrendite.
Restschuld
Der noch ausstehende Darlehensbetrag nach einer bestimmten Laufzeit. Nach Ende der Zinsbindung wird über die Restschuld eine Anschlussfinanzierung vereinbart.
S
Spekulationsfrist
Vermietete Immobilien können nach einer Haltefrist von 10 Jahren steuerfrei verkauft werden (§ 23 EStG). Wer innerhalb von 10 Jahren verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Sondertilgung
Außerplanmäßige Rückzahlung eines Teils des Darlehens. Die meisten Banken erlauben jährliche Sondertilgungen von 5–10 % der Darlehenssumme ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
T
Tilgung
Der Teil der monatlichen Rate, der die Restschuld reduziert. Üblich sind anfängliche Tilgungen von 1–3 %. Je höher die Tilgung, desto schneller ist das Darlehen abbezahlt und desto geringer das Zinsrisiko bei der Anschlussfinanzierung.
V
Vervielfältiger
Kennzahl zur Bewertung von Immobilien: Kaufpreis ÷ Jahreskaltmiete. Auch als „Kaufpreis-Miete-Verhältnis" bekannt. Ein Vervielfältiger von 25 bedeutet, dass man 25 Jahreskaltmieten zahlt. In Top-Lagen sind Werte von 25–35 üblich.
Vollfinanzierung
Finanzierung des vollständigen Kaufpreises ohne Eigenkapitaleinsatz. Möglich bei sehr guter Bonität. Die Kaufnebenkosten müssen dabei meist aus Eigenmitteln bestritten werden.
W
Werbungskosten
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieteinnahmen stehen: Finanzierungskosten, AfA, Hausgeld (nicht umlegbarer Anteil), Verwaltungskosten, Reparaturen. Vollständig steuerlich absetzbar und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Wertsteigerung
Langfristiger Anstieg des Immobilienwertes. In gefragten Lagen wie Düsseldorf historisch 2–4 % p.a. Kombiniert mit Mietrendite und Steuervorteilen ergibt sich die Gesamtrendite der Investition.

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